Mit der Gesamtrechtsreform des Exekutionsrechts wurde die Funktion des Exekutionsverwalters geschaffen. Seine Aufgabe ist die umfassende Vermögensermittlung und -verwertung zur Rechtsdurchsetzung für betreibende Gläubiger im Auftrag des Gerichts.
Als eine der ersten Kanzleien in diesem Bereich haben wir die praktische Entwicklung dieses Rechtsinstituts von Beginn an mitgestaltet. Durch zahlreiche Bestellungen verfügen wir über umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet.
Unser Verständnis der Rolle eines Exekutionsverwalters geht über das eines freiberuflichen Gerichtsvollziehers hinaus. Wir sehen uns als strategischen Lösungspartner für Schuldner und Gläubiger, oftmals im heiklen Vorhof einer Insolvenz.